„Mit dem Willen zur stärkerer Kooperation zeigen viele kommunale Verantwortungsträger ihr Gespür für notwendige Veränderungen. Durch die interkommunale Zusammenarbeit werden auch neue finanzielle Spielräume für wichtige Investitionen der Kommunen eröffnet. Wenn immer mehr Kommunen gute Lösungswege für eine moderne und effiziente Verwaltung finden, profitieren am Ende somit insbesondere die Bürgerinnen und Bürger vor Ort“, so Innenminister Peter Beuth.
Effektiver und kostengünstiger durch gemeinsame Arbeit
Gerade für kleinere Verwaltungen stellt die Umsetzung der zunehmenden Aufgaben eine immer größer werdende Herausforderung dar. Durch die Bündelung an einer gemeinsamen Stelle können Kommunen Aufgaben effektiver und kostengünstiger erledigen. Die Gemeinden Kaufungen und Helsa rechnen damit, dass auch andere Kommunen Zusammenlegungen im Bereich der Personalverwaltung durchführen und ggf. mit ihnen zusammenarbeiten werden, so dass die technischen Voraussetzungen hierfür bereits jetzt geschaffen wurden.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht vor, dass die Gemeinde Kaufungen die Leitung der gemeinsamen Personalabteilung nebst der mit dieser Funktion verbundenen Personalverwaltungsaufgaben übernimmt. Die durch den Übergang der Aufgaben entstehenden Kosten werden nach einem Verteilerschlüssel aufgeteilt. Typische Aufgaben sind unter anderem die monatliche Personalkostenabrechnung, Personaleinstellungen, Krankheits- und Urlaubsverwaltung oder die Betreuung von Auszubildenden und Praktikanten.
Interkommunale Zusammenarbeit in Hessen
Im Jahr 2004 wurde die erste Rahmenvereinbarung in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat seitdem das Förderprogramm deutlich erweitert. Die Zahl der bewilligten Kooperationen sowie das Fördervolumen sind seit 2008 – der ersten Änderung des Förderprogramms – deutlich angestiegen. Seit 2008 sind 415 Kooperationen mit ca. 28,5 Millionen Euro gefördert worden. Allein im Jahr 2021 konnten 50 Förderungen mit rund 3,9 Millionen Euro bewilligt werden.